AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.09.2014)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für

Mitgliedschaftsvereinbarungen zwischen CrossFit Wolfsburg/Christoph Imiela (CFW) und den Kunden. Abweichende geschäfts-bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

 

1) Vertragsgegenstand und Hausordnung

  1. a) CFW gewährt dem Kunden das Recht, die jeweiligen Fitnessanlage und die angebotenen Kurse im vereinbarten Umfang zu nutzen. Dieses Recht ist nicht übertragbar. Details über die Nutzungsvereinbarung sind den Regelungen der Vereinbarung zu entnehmen.
  2. b) In den gesamte Gebäude- und Freianlagenkomplex gilt die Haus- und Boxordnung. Jedes Mitglied hat dieser Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten. Die Hausordnung der Anlage ist öffentlich zugänglich und dem Kunden bekannt.
  3. c) Die Benutzung der Trainingsfläche ist nur erlaubt, wenn eine

Einweisung in die Funktionsweise der Geräte durch einen CFW-Trainer erfolgt ist. Die Anweisungen der Mitarbeiter von CFW sind zu beachten.

  1. d) Die Teilnahme an den Workouts of the day (WOD) ist während der regulären Kurszeiten und nach Anmeldung möglich. Die Öffnungszeiten (OpenGym) und die Kurszeiten sind öffentlich zugänglich und dem Kunden bekannt. Die Öffnungszeiten und Kurszeiten können geändert werden.
  2. e) Der Kunde verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen werden auf Kosten des Verursachers in Stand gesetzt.

 

2) Kündigung

  1. a) Ist die Mitgliedschaftsvereinbarung befristet, kann sie vom Kunden mit einer Frist von 6 Wochen vor dem jeweiligen Ende der

Mitgliedschaft schriftlich zum jeweiligen Ende der Mitgliedschaft

gekündigt werden, ansonsten verlängert sie sich automatisch immer wieder um den in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Zeitraum.

  1. b) Das Mitglied trägt Beweislast dafür, dass die schriftliche Kündigung fristgerecht per Post oder durch Abgabe in der Box

gelangt. Fax und Email genügen nicht der Schriftform.

Das Kündigungsrecht steht auch CFW zu.

  1. c) Eine geringfügige Nutzungseinschränkung berechtigt nicht zur

vorzeitigen Kündigung der Mitgliedschaft oder Beitragskürzung.

  1. d) Im Übrigen bleibt ein gesetzlich vorgesehenes außer-ordentliches Kündigungsrecht der Parteien aus wichtigem Grund unberührt. Eine Sonderkündigung erfolgt immer zum Ende des Folgemonats.

 

3) Intro – Programm

  1. a) Das Mitglied ist verpflichtet am achtstündigen Intro – Programm teilzunehmen bevor dieses an den WOD’s teilnehmen darf. Bei besonderen Fähigkeiten und Vorkenntnissen ist dies nicht von Nöten.
  2. b) Im Intro – Programm wird das Mitglied auf die Workout of the Day vorbereitet und die fundamentalen Basisbewegungen werden geschult.
  3. c) Eine Stunde Personaltraining ist inklusive, in der Ziele, Stärken und Defizite besprochen werden.

 

4) Beitrag, Fälligkeit und Lastschriftverfahren

  1. a) Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der Vereinbarung der Mitgliedschaft.
  2. c) Der Schüler-/Studententarif wird nach Beendigung der entsprechenden Ausbildung, spätestens aber mit dem Erreichen des 27. Lebensjahrs automatisch auf die dann gültige Preisliste angepasst. Der Schüler-/ Studentennachweis ist bei Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung sowie jeweils zum 1.4. und 1.10. eines Jahres unaufgefordert bei CFW einzureichen. Ansonsten kann der Tarif durch CFW auch vor Ablauf der Beendigung der schulischen bzw. akademischen Ausbildung bzw. noch vor Erreichen des 27. Lebensjahrs gemäß aktueller Preisliste angepasst werden.
  3. d) Erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat, wird der reguläre Beitrag jeweils zum Ersten des Monats im Voraus fällig und spätestens am Fünften eines Monats abgebucht.
  4. e) Gerät das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen schuldhaft in Verzug, so werden die restlichen Beiträge bis zum Ablauf der aktuellen Laufzeit der Mitgliedschaft sofort und insgesamt zur Zahlung fällig. Die Gesamtsumme der Beiträge ist in diesem Fall auf das in der Zahlungserinnerung bzw. Mahnung angegebene Konto zu entrichten. Dafür entstandene Gebühren werden an den Kunden weitergegeben.
  5. f) Änderungen der Anschrift und Kontodaten sind CFW unverzüglich mitzuteilen.

 

5) Haftung

  1. a) Auf mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs-

und Wertgegenstände, hat der Kunde selbst zu achten. CFW übernimmt für deren Verlust oder deren Beschädigung keine Haftung, es sei denn, der Verlust beruht auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von CFW bzw. einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch bei der Nutzung etwaiger von CFW zur Verfügung gestellter Schließfächer. Diese können von CFW bei Missbrauch durch den Kunden geöffnet werden.

  1. b) Die Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von CFW bzw. einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. CFW haftet nicht für gänzlich selbstverschuldete Unfälle. Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung in Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  2. c) Gelöste Eintritte werden nicht zurückgenommen und die gezahlten Eintritte nicht zurückerstattet. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

 

6) Sonstiges

  1. a) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abrede, auf die Schriftform zu verzichten.
  2. b) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Mitgliedschaftsvereinbarung unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit der Mitgliedschaftsvereinbarung sowie der übrigen

Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt, soweit sich in der

Mitgliedschaftsvereinbarung eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Auffüllung der Lücke werden die Parteien eine angemessene Regelung treffen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck

der Mitgliedschaftsvereinbarung gewollt haben würden, soweit sie bei Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung den Punkt bedacht hätten.

 

7) Datenschutzerklärung

  1. a) Ich als Mitglied von CFW erkläre mich damit einverstanden, dass CFW mir eine Kundennummer zuweist und meine personen-bezogenen Daten einschließlich eines Kundenfotos speichern,

verändern, nutzen und übermitteln darf, soweit dies zur gegenseitigen Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses und dessen Abrechnung notwendig ist. Ich erkläre mich weiterhin damit einverstanden, dass CFW meinen Namen und meine zugewiesene Kundennummer beim Betreten und Verlass

en der CrossFit Box sowie den Zeitpunkt des Zutritts speichern und in anonymisierter Form zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwenden darf.

  1. b) Ich als Mitglied von CFW erkläre mich damit einverstanden, dass von CFW geschossene Fotos während des Trainings oder etwaiger Veranstaltungen veröffentlichen darf.